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Was fördert das BAFA — und was nicht?
Die BEG-Einzelmaßnahmen sind übersichtlicher, als der Name klingt. Es gibt genau drei Gruppen: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Was in jede Gruppe gehört, steht hier — im Wortlaut des BAFA, nicht in unserer Auslegung.
Die drei Gruppen auf einen Blick
| Gruppe | Was dazugehört | Zuschuss |
|---|---|---|
| Gebäudehülle | Dämmung, Fenster, Außentüren und -tore, Vorhangfassaden, sommerlicher Wärmeschutz | 15 % 20 % mit iSFP |
| Anlagentechnik außer Heizung |
Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung | 15 % 20 % mit iSFP |
| Heizungsoptimierung | hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Pufferspeicher, Niedertemperatur-Heizkörper und mehr | 15 % 20 % mit iSFP |
Für alle drei brauchen Sie vor dem Antrag eine Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID. Ein Antrag kann mehrere Maßnahmen aus mehreren Gruppen enthalten — und bei uns kostet er trotzdem nur einmal 120 €.
Gebäudehülle
Die größte Gruppe, und für die meisten Eigentümer der Einstieg. Das BAFA nennt drei Maßnahmenarten:
- Dämmung der Gebäudehülle — Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Also von der Kellerdecke bis zum Dach alles, was das Haus nach außen abschließt.
- Fenster, Außentüren und -tore — Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau, dazu die Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden.
- Sommerlicher Wärmeschutz — Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Innenliegende Rollos zählen nicht.
Dach, Fassade, Fenster und Kellerdecke lassen sich einzeln angehen oder in einem Zug — und in einem einzigen Antrag bündeln. Für die Technische Projektbeschreibung macht das bei uns keinen Preisunterschied: ein Festpreis, alle Gewerke.
Anlagentechnik
Gemeint ist die Technik im Gebäude außer dem Wärmeerzeuger. Zwei Punkte stehen in der Liste:
- Raumlufttechnische Anlagen — Einbau, Austausch oder Optimierung, einschließlich Wärme- und Kälterückgewinnung. Von der dezentralen Lüftung im Einzelraum bis zur zentralen Anlage mit Wärmetauscher.
- Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit — vom BAFA „Efficiency Smart Home" genannt. Gefördert wird die Technik, die den Verbrauch messbar steuert, nicht die smarte Beleuchtung.
Eine Lüftungsanlage ist oft die logische Folge einer dichten Gebäudehülle: Wer Fenster tauscht und dämmt, verändert das Lüftungsverhalten des Hauses. Beides zusammen in einem Antrag zu stellen, spart Zeit und bei uns auch Geld.
Heizungsoptimierung
Die unterschätzte Gruppe. Hier geht es nicht um einen neuen Kessel, sondern darum, die vorhandene Anlage sauber einzustellen — mit oft erstaunlicher Wirkung auf den Verbrauch. Das BAFA fördert unter anderem:
- den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage einschließlich der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau oder Austausch von Pufferspeichern
- erstmaliger Einbau von Flächenheizungen mit maximal 35 °C Vorlauftemperatur
- Austausch von Heizkörpern gegen Niedertemperatur-Heizkörper bis 55 °C
- Umstellung von Einrohr- auf Zweirohrsysteme
- Einbau von Systemen zum temperaturbasierten hydraulischen Abgleich
- separate Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- bei Biomasseanlagen: Staubminderung um mindestens 80 %, etwa durch Elektroabscheider, katalytische Nachverbrennung oder automatische Feuerungsregelung
Zwei Bedingungen, die hier besonders zählen
Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein; bei fossil betriebenen Anlagen darf sie nicht älter als zwanzig Jahre sein. Und: Bei wassergeführten Heizungssystemen setzt die Förderung ein hydraulisch abgeglichenes System voraus. Der Abgleich ist also nicht nur selbst förderfähig, er ist auch die Eintrittskarte für die übrigen Maßnahmen dieser Gruppe.
Was das BAFA nicht fördert
Den Wärmeerzeuger selbst. Wärmepumpe, Pelletkessel, Holzvergaser, Solarthermie, Brennstoffzelle, Anschluss an ein Wärmenetz — all das läuft seit der Reform nicht mehr über das BAFA, sondern über die Heizungsförderung der KfW. Dort heißt der Nachweis nicht TPB, sondern Bestätigung zum Antrag (BzA), und die Fördersätze sind ganz andere — bis zu 70 %.
Wer beides plant, Heizung und Hülle, braucht beides: zwei Anträge, zwei Nachweise, zwei Portale. Welches Papier wann fällig wird, klärt unsere Übersicht der sechs Nachweise.
Ebenfalls außen vor: der Neubau. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Technische Mindestanforderungen: der Punkt, an dem es kippt
Eine Maßnahme in der Liste zu finden, reicht nicht. Jede Maßnahme hat eigene technische Mindestanforderungen — bei der Dämmung etwa einen maximalen U-Wert, bei Fenstern ebenso, bei der Lüftung Kennwerte zur Wärmerückgewinnung. Diese Werte stehen in der Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur Förderrichtlinie, und sie ändern sich mit ihr.
Genau diese Prüfung ist unsere Arbeit an der TPB: Wir gleichen Ihr geplantes Bauteil mit der jeweils geltenden Anforderung ab, bevor der Antrag rausgeht. Fällt dabei auf, dass ein Dämmstoff eine Nummer zu dünn kalkuliert ist, sagen wir das — nicht das BAFA sechs Monate später.
Wie viel Geld dabei herauskommt
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte dazu, und die anerkannten Höchstbeträge verdoppeln sich — der Bonus greift allerdings erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben und nur auf den Anteil darüber.
| Wohneinheiten | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| Wohneinheit 2 bis 6, je | 15.000 € | 30.000 € |
| Ab der 7. Wohneinheit, je | 8.000 € | 15.000 € |
Mindestinvestition 300 € brutto. Den ganzen Weg von der TPB bis zum Bescheid beschreibt unsere Anleitung zum BAFA-Antrag.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündeln?
Wird die neue Wärmepumpe vom BAFA gefördert?
Zählt der Einbau einer Lüftungsanlage als Anlagentechnik?
Muss die Heizung erst abgeglichen sein, bevor ich andere Maßnahmen fördern lasse?
Gilt das auch für vermietete Häuser und Eigentümergemeinschaften?
Mein Haus ist von 2019 — bekomme ich Förderung?
Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie BEG EM, die Anlage „Technische Mindestanforderungen" und die Entscheidung der Förderstelle zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Ihre Maßnahme steht in der Liste?
Dann fehlt nur noch die TPB-ID. 120 € Festpreis für alle Gewerke, digital, Rechnung erst nach der Prüfung.