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Energieberatung für Wohngebäude

Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte nimmt Ihr Haus vor Ort auf und sagt Ihnen, welche Sanierung sich wann rechnet. Das Beste daran: Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars — bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis 850 € ab drei Wohneinheiten. Und der Bericht hebt anschließend Ihre Förderung für jede einzelne Maßnahme.

Was eine geförderte Energieberatung umfasst

Das Förderprogramm heißt offiziell Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Dahinter steckt keine halbstündige Einschätzung am Telefon, sondern eine vollständige Bestandsaufnahme mit schriftlichem Ergebnis.

  • Begehung vor Ort. Dach, Fassade, Fenster, Keller, Heizung und Lüftung werden aufgenommen — nicht aus Unterlagen geschätzt, sondern angesehen. Diese Begehung ist im Programm verpflichtend.
  • Energetische Bewertung des Ist-Zustands. Wo geht die Wärme verloren, wie viel, und was kostet das pro Jahr.
  • Individueller Sanierungsfahrplan. Die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der sie bauphysikalisch und wirtschaftlich zusammenpassen — mit Kosten, Einsparung und Förderhöhe je Schritt.
  • Zwei Hefte zum Mitnehmen. „Mein Sanierungsfahrplan" mit der Übersicht, „Umsetzungshilfe für mein Haus" mit den Details.
  • Abschlussgespräch. Wir gehen den Plan mit Ihnen durch, damit klar ist, womit Sie anfangen und warum.

Beraten darf nur, wer in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" eingetragen ist. Das ist seit dem 1. Januar 2024 zwingend — ohne diesen Eintrag zahlt das BAFA nichts.

Was die Energieberatung kostet

Das BAFA erstattet 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Unsere Festpreise sind genau auf die Höchstbeträge abgestimmt, sodass der Zuschuss tatsächlich die Hälfte trägt und Sie nicht auf einem Rest sitzen bleiben.

GebäudeFestpreisBAFA-ZuschussIhr Anteil
Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten1.300 €− 650 €650 €
Mehrfamilienhaus, ab 3 Wohneinheiten1.700 €− 850 €850 €

Alle Beträge inklusive Umsatzsteuer. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich bis zu 250 € einmalig, wenn der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird — das übernehmen wir auf Wunsch mit.

Den Zuschuss beantragen wir für Sie

Der Antrag läuft über das BAFA-Portal, zu dem Privatpersonen keinen Zugang haben. Mit einer unterschriebenen Vollmacht stellen wir ihn in Ihrem Namen. Das Formular dafür bekommen Sie von uns als Druckvorlage — so läuft die Vollmacht ab.

Wer den Zuschuss bekommt

Antragsberechtigt sind nach der Förderrichtlinie:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden — selbst genutzt oder vermietet.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Nießbrauchsberechtigte.
  • Mieter und Pächter, sofern der Eigentümer schriftlich zustimmt.

Ausgeschlossen sind unter anderem Bund und Länder, politische Parteien und Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude in Deutschland sein.

So läuft es ab

  1. Anfrage schicken. Über das Formular teilen Sie uns Gebäude, Baujahr und Wohneinheiten mit. Wir bestätigen den Festpreis.
  2. Vollmacht unterschreiben. Sie bekommen die Druckvorlage per E-Mail, unterschreiben und schicken sie zurück — damit können wir den Zuschuss beantragen.
  3. Termin vor Ort. Die Begehung dauert je nach Gebäude ein bis drei Stunden. Alte Unterlagen, Heizkostenabrechnungen und Fotos früherer Umbauten helfen, sind aber keine Bedingung.
  4. Auswertung und Fahrplan. Wir rechnen das Gebäude durch und erstellen den Sanierungsfahrplan.
  5. Übergabe und Gespräch. Sie erhalten die beiden Hefte und wir gehen sie gemeinsam durch. Ab diesem Moment gilt für jede Maßnahme daraus der höhere Fördersatz.

Was die Beratung bei der Förderung bringt

Der Sanierungsfahrplan ist nicht nur ein Ratgeber, er ist bares Geld. Wer eine Einzelmaßnahme aus einem iSFP umsetzt, bekommt beim BAFA 5 Prozentpunkte mehr — und die anerkannten Höchstbeträge verdoppeln sich.

Wohneinheitenohne Fahrplanmit Fahrplan
Erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
Wohneinheit 2 bis 6, je15.000 €30.000 €
Ab der 7. Wohneinheit, je8.000 €15.000 €

Gerechnet am Einfamilienhaus. Fassade und Fenster für zusammen 40.000 €: Ohne Fahrplan werden 30.000 € anerkannt, 15 % davon sind 4.500 €. Mit Fahrplan zählen die vollen 40.000 €, und auf den Anteil über 30.000 € kommen 5 Punkte dazu — macht 6.500 €. Die Beratung hat sich damit beim ersten Gewerk bezahlt gemacht.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Fahrplan muss vor dem Förderantrag vorliegen. Nachreichen geht nicht. Zur Anleitung für den BAFA-Antrag

Zwei Termine, die 2026 zählen

Seit 1. September 2026: neue Druckapplikation

Sanierungsfahrpläne müssen in der Version 2.6.x der Druckapplikation erstellt werden. Ältere Fassungen erkennt das BAFA nicht mehr an. Wir arbeiten bereits damit — für Sie ändert sich nichts.

Die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus

Bis dahin gilt die aktuelle Förderrichtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude. Ob und in welcher Form sie verlängert wird, steht heute nicht fest. Wer ohnehin plant, fährt gut damit, die Beratung nicht ans Jahresende zu schieben.

Häufige Fragen zur Energieberatung

Was kostet eine Energieberatung für ein Einfamilienhaus?
Bei uns 1.300 € inklusive Umsatzsteuer als Festpreis. Davon übernimmt das BAFA 50 %, höchstens 650 € — Ihr Eigenanteil beträgt also 650 €. Ab drei Wohneinheiten sind es 1.700 € Festpreis, 850 € Zuschuss und 850 € Eigenanteil.
Muss jemand ins Haus kommen?
Ja. Für die geförderte Energieberatung ist die Aufnahme des Ist-Zustands vor Ort verpflichtend. Eine reine Ferndiagnose nach Unterlagen wird nicht gefördert. Die Begehung dauert je nach Gebäude ein bis drei Stunden.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Bericht?
Nach der Begehung rechnen Sie mit etwa zwei bis drei Wochen bis zur Übergabe. Den Zuschussantrag stellen wir vorher — er muss vor Beginn der Beratung beim BAFA liegen.
Brauche ich die Energieberatung, um die TPB zu bekommen?
Nein. Die Technische Projektbeschreibung für 120 € bekommen Sie unabhängig davon. Die Energieberatung lohnt sich, wenn Sie mehrere Maßnahmen planen oder die Reihenfolge noch offen ist — dann bringt der Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte mehr Förderung und doppelte Höchstbeträge.
Kann ich den Zuschuss selbst beantragen?
Der Antrag läuft über das BAFA-Portal, zu dem nur eingetragene Energieeffizienz-Experten Zugang haben. Deshalb stellen wir ihn mit Ihrer Vollmacht für Sie. Sie unterschreiben ein Formular, mehr ist nicht zu tun.
Gilt die Beratung auch für vermietete Häuser?
Ja. Eigentümer selbst genutzter und vermieteter Wohngebäude sind gleichermaßen antragsberechtigt, ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften und Nießbrauchsberechtigte. Mieter und Pächter brauchen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
Was ist mit dem Heizungstausch?
Wärmepumpe, Pelletkessel oder Wärmenetzanschluss fördert nicht das BAFA, sondern die KfW — und dafür brauchen Sie keine TPB, sondern eine Bestätigung zum Antrag. Die gibt es auf bza-direkt.de.

Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Beratung anfragen

Formular ausfüllen, wir bestätigen den Festpreis und schlagen einen Termin für die Begehung vor. Den Zuschuss beim BAFA beantragen wir für Sie.

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