Startseite / Energieberatung
Energieberatung für Wohngebäude
Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte nimmt Ihr Haus vor Ort auf und sagt Ihnen, welche Sanierung sich wann rechnet. Das Beste daran: Das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars — bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis 850 € ab drei Wohneinheiten. Und der Bericht hebt anschließend Ihre Förderung für jede einzelne Maßnahme.
Was eine geförderte Energieberatung umfasst
Das Förderprogramm heißt offiziell Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Dahinter steckt keine halbstündige Einschätzung am Telefon, sondern eine vollständige Bestandsaufnahme mit schriftlichem Ergebnis.
- Begehung vor Ort. Dach, Fassade, Fenster, Keller, Heizung und Lüftung werden aufgenommen — nicht aus Unterlagen geschätzt, sondern angesehen. Diese Begehung ist im Programm verpflichtend.
- Energetische Bewertung des Ist-Zustands. Wo geht die Wärme verloren, wie viel, und was kostet das pro Jahr.
- Individueller Sanierungsfahrplan. Die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der sie bauphysikalisch und wirtschaftlich zusammenpassen — mit Kosten, Einsparung und Förderhöhe je Schritt.
- Zwei Hefte zum Mitnehmen. „Mein Sanierungsfahrplan" mit der Übersicht, „Umsetzungshilfe für mein Haus" mit den Details.
- Abschlussgespräch. Wir gehen den Plan mit Ihnen durch, damit klar ist, womit Sie anfangen und warum.
Beraten darf nur, wer in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" eingetragen ist. Das ist seit dem 1. Januar 2024 zwingend — ohne diesen Eintrag zahlt das BAFA nichts.
Was die Energieberatung kostet
Das BAFA erstattet 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Unsere Festpreise sind genau auf die Höchstbeträge abgestimmt, sodass der Zuschuss tatsächlich die Hälfte trägt und Sie nicht auf einem Rest sitzen bleiben.
| Gebäude | Festpreis | BAFA-Zuschuss | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus, bis 2 Wohneinheiten | 1.300 € | − 650 € | 650 € |
| Mehrfamilienhaus, ab 3 Wohneinheiten | 1.700 € | − 850 € | 850 € |
Alle Beträge inklusive Umsatzsteuer. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich bis zu 250 € einmalig, wenn der Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird — das übernehmen wir auf Wunsch mit.
Den Zuschuss beantragen wir für Sie
Der Antrag läuft über das BAFA-Portal, zu dem Privatpersonen keinen Zugang haben. Mit einer unterschriebenen Vollmacht stellen wir ihn in Ihrem Namen. Das Formular dafür bekommen Sie von uns als Druckvorlage — so läuft die Vollmacht ab.
Wer den Zuschuss bekommt
Antragsberechtigt sind nach der Förderrichtlinie:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden — selbst genutzt oder vermietet.
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Nießbrauchsberechtigte.
- Mieter und Pächter, sofern der Eigentümer schriftlich zustimmt.
Ausgeschlossen sind unter anderem Bund und Länder, politische Parteien und Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude in Deutschland sein.
So läuft es ab
- Anfrage schicken. Über das Formular teilen Sie uns Gebäude, Baujahr und Wohneinheiten mit. Wir bestätigen den Festpreis.
- Vollmacht unterschreiben. Sie bekommen die Druckvorlage per E-Mail, unterschreiben und schicken sie zurück — damit können wir den Zuschuss beantragen.
- Termin vor Ort. Die Begehung dauert je nach Gebäude ein bis drei Stunden. Alte Unterlagen, Heizkostenabrechnungen und Fotos früherer Umbauten helfen, sind aber keine Bedingung.
- Auswertung und Fahrplan. Wir rechnen das Gebäude durch und erstellen den Sanierungsfahrplan.
- Übergabe und Gespräch. Sie erhalten die beiden Hefte und wir gehen sie gemeinsam durch. Ab diesem Moment gilt für jede Maßnahme daraus der höhere Fördersatz.
Was die Beratung bei der Förderung bringt
Der Sanierungsfahrplan ist nicht nur ein Ratgeber, er ist bares Geld. Wer eine Einzelmaßnahme aus einem iSFP umsetzt, bekommt beim BAFA 5 Prozentpunkte mehr — und die anerkannten Höchstbeträge verdoppeln sich.
| Wohneinheiten | ohne Fahrplan | mit Fahrplan |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| Wohneinheit 2 bis 6, je | 15.000 € | 30.000 € |
| Ab der 7. Wohneinheit, je | 8.000 € | 15.000 € |
Gerechnet am Einfamilienhaus. Fassade und Fenster für zusammen 40.000 €: Ohne Fahrplan werden 30.000 € anerkannt, 15 % davon sind 4.500 €. Mit Fahrplan zählen die vollen 40.000 €, und auf den Anteil über 30.000 € kommen 5 Punkte dazu — macht 6.500 €. Die Beratung hat sich damit beim ersten Gewerk bezahlt gemacht.
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Fahrplan muss vor dem Förderantrag vorliegen. Nachreichen geht nicht. Zur Anleitung für den BAFA-Antrag
Zwei Termine, die 2026 zählen
Seit 1. September 2026: neue Druckapplikation
Sanierungsfahrpläne müssen in der Version 2.6.x der Druckapplikation erstellt werden. Ältere Fassungen erkennt das BAFA nicht mehr an. Wir arbeiten bereits damit — für Sie ändert sich nichts.
Die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus
Bis dahin gilt die aktuelle Förderrichtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude. Ob und in welcher Form sie verlängert wird, steht heute nicht fest. Wer ohnehin plant, fährt gut damit, die Beratung nicht ans Jahresende zu schieben.
Häufige Fragen zur Energieberatung
Was kostet eine Energieberatung für ein Einfamilienhaus?
Muss jemand ins Haus kommen?
Wie lange dauert es bis zum fertigen Bericht?
Brauche ich die Energieberatung, um die TPB zu bekommen?
Kann ich den Zuschuss selbst beantragen?
Gilt die Beratung auch für vermietete Häuser?
Was ist mit dem Heizungstausch?
Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Beratung anfragen
Formular ausfüllen, wir bestätigen den Festpreis und schlagen einen Termin für die Begehung vor. Den Zuschuss beim BAFA beantragen wir für Sie.