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Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen
Sie wissen, dass etwas passieren muss — aber nicht, womit anfangen? Der iSFP legt die Reihenfolge fest, in der sich die Sanierung Ihres Hauses rechnet. Und er hebt Ihre BAFA-Förderung: 5 Prozentpunkte mehr und doppelt so hohe Höchstbeträge.
- Von eingetragenen Experten
- Ab 650 € Eigenanteil
- Schritt-für-Schritt-Plan
- Mehr Förderung für jede Maßnahme
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Eine Energieberaterin oder ein Energieberater nimmt Ihr Gebäude auf, rechnet den heutigen Zustand durch und entwickelt daraus einen Fahrplan: welche Maßnahme wann sinnvoll ist, was sie kostet, was sie spart und wie die Schritte zusammenpassen. Sie bekommen das Ergebnis in zwei Heften — „Mein Sanierungsfahrplan" mit der Übersicht und „Umsetzungshilfe für mein Haus" mit den Details zu jedem Schritt.
Der Nutzen ist doppelt. Erstens wissen Sie, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen — das verhindert teure Fehler wie eine neue Heizung, die nach der Dämmung zwei Nummern zu groß ist. Zweitens belohnt der Bund den Plan: Wer eine Einzelmaßnahme aus einem iSFP umsetzt, bekommt beim BAFA mehr Förderung.
Ein Termin vor Ort gehört dazu
Anders als bei TPB und TPN geht das hier nicht rein digital: Für den geförderten Sanierungsfahrplan ist eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes verpflichtend. Wir sehen uns also Dach, Fassade, Fenster, Keller und Technik selbst an — genau das macht den Plan belastbar.
Was der iSFP bei der Förderung ausmacht
Mit Sanierungsfahrplan steigen die anerkannten Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit, und auf den Anteil oberhalb der alten Grenze gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Beim Einfamilienhaus sieht das so aus:
Ohne iSFP
Höchstens 30.000 € werden anerkannt, 15 % davon.
Zuschuss vom BAFA
Mit iSFP, 60.000 € Ausgaben
15 % auf die vollen 60.000 €, dazu 5 Prozentpunkte auf die 30.000 € über der Grenze.
Zuschuss vom BAFA — 6.000 € mehr
Dazu kommt: Die Beratung selbst wird gefördert. Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars — höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Unsere Festpreise sind genau darauf abgestimmt, sodass der Zuschuss die Hälfte trägt:
Ein- und Zweifamilienhaus
bis 2 Wohneinheiten
Mehrfamilienhaus
ab 3 Wohneinheiten
Der Zuschuss zur Beratung wird beim BAFA beantragt — wie das abläuft, besprechen wir vorher mit Ihnen. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet mit dem Nettohonorar; der Zuschuss fällt dann entsprechend niedriger aus. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird der iSFP-Bonus nicht gewährt. Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
So läuft es ab
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1
Anfrage schicken
Formular unten ausfüllen. Wir fragen dort schon alles ab, was der BAFA-Antrag verlangt — dann muss nichts nachgereicht werden. Unterlagen können Sie gleich anhängen.
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2
Termin abstimmen
Wir bestätigen Ihnen den Festpreis — 1.300 € bis 2 Wohneinheiten, 1.700 € ab 3 Wohneinheiten — und schlagen einen Termin für die Begehung vor. Sie schicken uns die unterschriebene Vollmacht, damit wir den Zuschuss für Sie beantragen können.
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3
Fahrplan erhalten
Nach der Begehung und der Auswertung bekommen Sie Ihren Sanierungsfahrplan. Damit können Sie sofort die erste Maßnahme angehen — und die höhere Förderung nutzen.
Die Vollmacht für den Förderantrag
Den Antrag auf den 50-%-Zuschuss stellen wir beim BAFA für Sie. Damit das Amt uns als Ihre Vertretung akzeptiert, braucht es eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht — ein amtliches Formular des BAFA, zwei Seiten. Sie füllen darin nur den oberen Abschnitt aus.
- Formular herunterladen und ausdrucken.
- Abschnitt 1 „Vollmachtgeber" ausfüllen: Anrede, Vor- und Nachname, bei Firmen zusätzlich den Firmennamen, dazu Straße, PLZ und Ort.
- Auf Seite 2 unten Datum und Unterschrift — Firmen zusätzlich mit Stempel.
- Das unterschriebene Formular einscannen oder abfotografieren und per E-Mail an info@tpb-direkt.de schicken. Ein gut lesbares Handyfoto genügt.
Amtliches Formular des BAFA · 2 Seiten · 75 KB
Abschnitt 2 „Bevollmächtigte Person" lassen Sie frei — den füllen wir aus und schicken Ihnen die fertige Vollmacht auf Wunsch vorbereitet zu, dann unterschreiben Sie nur noch. Ohne Vollmacht dürfen wir den Antrag nicht für Sie stellen; Sie können ihn dann nur selbst beim BAFA einreichen.
Was hilfreich ist
Nichts davon ist Pflicht für die Anfrage — je mehr vorliegt, desto genauer wird unsere erste Einschätzung.
- Baujahr und Wohnfläche des Gebäudes, Zahl der Wohneinheiten.
- Was bisher gemacht wurde — neue Fenster, gedämmtes Dach, Heizung von wann.
- Verbrauchsdaten: Heizkostenabrechnungen oder Zählerstände der letzten Jahre.
- Grundrisse oder Baupläne, falls vorhanden.
- Ein Energieausweis, falls schon einer existiert.
Häufig gestellte Fragen zum iSFP
Muss ich alles umsetzen, was im Fahrplan steht?
Muss jemand ins Haus kommen?
Was kostet der Sanierungsfahrplan?
Lohnt sich der iSFP, wenn ich nur eine Maßnahme plane?
Gilt der Bonus auch für eine neue Heizung?
Ich habe schon einen iSFP. Was jetzt?
Sie wissen schon, was gemacht wird?
Dann brauchen Sie keinen Fahrplan, sondern die Technische Projektbeschreibung für den BAFA-Antrag — bei uns zum Festpreis von 120 €.