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Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen

Sie wissen, dass etwas passieren muss — aber nicht, womit anfangen? Der iSFP legt die Reihenfolge fest, in der sich die Sanierung Ihres Hauses rechnet. Und er hebt Ihre BAFA-Förderung: 5 Prozentpunkte mehr und doppelt so hohe Höchstbeträge.

  • Von eingetragenen Experten
  • Ab 650 € Eigenanteil
  • Schritt-für-Schritt-Plan
  • Mehr Förderung für jede Maßnahme

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Eine Energieberaterin oder ein Energieberater nimmt Ihr Gebäude auf, rechnet den heutigen Zustand durch und entwickelt daraus einen Fahrplan: welche Maßnahme wann sinnvoll ist, was sie kostet, was sie spart und wie die Schritte zusammenpassen. Sie bekommen das Ergebnis in zwei Heften — „Mein Sanierungsfahrplan" mit der Übersicht und „Umsetzungshilfe für mein Haus" mit den Details zu jedem Schritt.

Der Nutzen ist doppelt. Erstens wissen Sie, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen — das verhindert teure Fehler wie eine neue Heizung, die nach der Dämmung zwei Nummern zu groß ist. Zweitens belohnt der Bund den Plan: Wer eine Einzelmaßnahme aus einem iSFP umsetzt, bekommt beim BAFA mehr Förderung.

Ein Termin vor Ort gehört dazu

Anders als bei TPB und TPN geht das hier nicht rein digital: Für den geförderten Sanierungsfahrplan ist eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes verpflichtend. Wir sehen uns also Dach, Fassade, Fenster, Keller und Technik selbst an — genau das macht den Plan belastbar.

Was der iSFP bei der Förderung ausmacht

Mit Sanierungsfahrplan steigen die anerkannten Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit, und auf den Anteil oberhalb der alten Grenze gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Beim Einfamilienhaus sieht das so aus:

Ohne iSFP

Höchstens 30.000 € werden anerkannt, 15 % davon.

4.500 €

Zuschuss vom BAFA

Mit iSFP, 60.000 € Ausgaben

15 % auf die vollen 60.000 €, dazu 5 Prozentpunkte auf die 30.000 € über der Grenze.

10.500 €

Zuschuss vom BAFA — 6.000 € mehr

Dazu kommt: Die Beratung selbst wird gefördert. Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars — höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Unsere Festpreise sind genau darauf abgestimmt, sodass der Zuschuss die Hälfte trägt:

Ein- und Zweifamilienhaus

bis 2 Wohneinheiten

Festpreis inkl. USt.1.300 €
Zuschuss vom BAFA (50 %)− 650 €
Ihr Eigenanteil650 €

Mehrfamilienhaus

ab 3 Wohneinheiten

Festpreis inkl. USt.1.700 €
Zuschuss vom BAFA (50 %)− 850 €
Ihr Eigenanteil850 €

Der Zuschuss zur Beratung wird beim BAFA beantragt — wie das abläuft, besprechen wir vorher mit Ihnen. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet mit dem Nettohonorar; der Zuschuss fällt dann entsprechend niedriger aus. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird der iSFP-Bonus nicht gewährt. Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

So läuft es ab

  1. 1

    Anfrage schicken

    Formular unten ausfüllen. Wir fragen dort schon alles ab, was der BAFA-Antrag verlangt — dann muss nichts nachgereicht werden. Unterlagen können Sie gleich anhängen.

  2. 2

    Termin abstimmen

    Wir bestätigen Ihnen den Festpreis — 1.300 € bis 2 Wohneinheiten, 1.700 € ab 3 Wohneinheiten — und schlagen einen Termin für die Begehung vor. Sie schicken uns die unterschriebene Vollmacht, damit wir den Zuschuss für Sie beantragen können.

  3. 3

    Fahrplan erhalten

    Nach der Begehung und der Auswertung bekommen Sie Ihren Sanierungsfahrplan. Damit können Sie sofort die erste Maßnahme angehen — und die höhere Förderung nutzen.

Die Vollmacht für den Förderantrag

Den Antrag auf den 50-%-Zuschuss stellen wir beim BAFA für Sie. Damit das Amt uns als Ihre Vertretung akzeptiert, braucht es eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht — ein amtliches Formular des BAFA, zwei Seiten. Sie füllen darin nur den oberen Abschnitt aus.

  1. Formular herunterladen und ausdrucken.
  2. Abschnitt 1 „Vollmachtgeber" ausfüllen: Anrede, Vor- und Nachname, bei Firmen zusätzlich den Firmennamen, dazu Straße, PLZ und Ort.
  3. Auf Seite 2 unten Datum und Unterschrift — Firmen zusätzlich mit Stempel.
  4. Das unterschriebene Formular einscannen oder abfotografieren und per E-Mail an info@tpb-direkt.de schicken. Ein gut lesbares Handyfoto genügt.
Vollmacht herunterladen (PDF)

Amtliches Formular des BAFA · 2 Seiten · 75 KB

Abschnitt 2 „Bevollmächtigte Person" lassen Sie frei — den füllen wir aus und schicken Ihnen die fertige Vollmacht auf Wunsch vorbereitet zu, dann unterschreiben Sie nur noch. Ohne Vollmacht dürfen wir den Antrag nicht für Sie stellen; Sie können ihn dann nur selbst beim BAFA einreichen.

Was hilfreich ist

Nichts davon ist Pflicht für die Anfrage — je mehr vorliegt, desto genauer wird unsere erste Einschätzung.

  • Baujahr und Wohnfläche des Gebäudes, Zahl der Wohneinheiten.
  • Was bisher gemacht wurde — neue Fenster, gedämmtes Dach, Heizung von wann.
  • Verbrauchsdaten: Heizkostenabrechnungen oder Zählerstände der letzten Jahre.
  • Grundrisse oder Baupläne, falls vorhanden.
  • Ein Energieausweis, falls schon einer existiert.

Sanierungsfahrplan anfragen

Unverbindlich · wir melden uns

1. Antragstellende Person

Diese Angaben verlangt das BAFA im Antrag „Energieberatung für Wohngebäude". Wir übernehmen sie eins zu eins — bitte so schreiben, wie es im Ausweis beziehungsweise im Handelsregister steht.

Wer stellt den Antrag?
Die antragstellende Person ist
Anrede

2. Das Gebäude, um das es geht

Das BAFA nennt es „Beratungsobjekt". Baujahr, Adresse und die Zahl der Wohneinheiten sind subventionserhebliche Angaben — sie müssen stimmen.

Anzahl der WohneinheitenDas BAFA unterscheidet nur diese beiden Gruppen — davon hängt auch unser Preis ab

Festpreis 1.300 € inkl. USt. — nach Abzug des BAFA-Zuschusses von 650 € bleibt ein Eigenanteil von 650 €.

In welchem Verhältnis stehen Sie zum Gebäude?
Sind Sie wirtschaftlich tätig?Ja zum Beispiel bei Vermietung, Gewerbe oder Selbstständigkeit. Davon hängt ab, ob der Zuschuss als De-minimis-Beihilfe gilt.

3. Erklärungen für den Förderantrag

Diese Erklärungen verlangt das BAFA von Ihnen als antragstellende Person. Ohne sie kann der Antrag nicht gestellt werden.

Die einzelnen Erklärungen im Wortlaut
  • Das Gebäude ist ein Wohngebäude und fällt unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Die Beratung bezieht sich auf das gesamte Gebäude, nicht nur auf einen Teil davon.
  • Das Gebäude gehört nicht mehrheitlich dem Bund oder einem Bundesland, und Bund oder Land sind am Eigentümer nicht mehrheitlich beteiligt.
  • Das Gebäude soll nicht aus einem unbeheizten Nichtwohngebäude zu einem Wohngebäude umgewidmet werden.
  • Über mein Vermögen ist kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet; ich habe keine eidesstattliche Versicherung abgegeben und bin dazu auch nicht verpflichtet.
  • Für diese Beratung nehme ich keine anderen öffentlichen Fördermittel in Anspruch und habe das auch nicht vor.
  • Ich bin nicht selbst für dieses Programm als energieberatende Person zugelassen und kann auch nicht auf eigenes, dafür qualifiziertes Personal zurückgreifen.
  • Der beantragte oder bewilligte Zuschuss wird nicht abgetreten.
  • Nachträgliche Rabatte oder Nachlässe auf die Beratungskosten teile ich dem BAFA mit.
  • Falls die antragstellende Person ein Unternehmen ist: Es erfüllt die KMU-Kriterien und fällt nicht unter die Ausnahmen der De-minimis-Verordnung (etwa Fischerei, Aquakultur oder landwirtschaftliche Primärerzeugung).
  • Alle Angaben sind wahrheitsgemäß, richtig und vollständig und lassen sich durch Unterlagen belegen.

Maßgeblich ist der Wortlaut im Antragsformular des BAFA, das wir mit Ihren Angaben ausfüllen. Für Betriebe und Unternehmen ist der Zuschuss eine Subvention im Sinne von § 264 StGB — falsche Angaben können strafbar sein.

4. Ihr Anliegen

Worum geht es?
Unterlagen anhängenHeizkostenabrechnung, Grundrisse, Energieausweis, unterschriebene Vollmacht — alles freiwillig. PDF, JPG oder PNG · zusammen bis 10 MB.

    Unverbindlich: Mit dieser Anfrage beauftragen Sie noch nichts. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und bestätigen den Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, entsteht ein Auftrag.

    Lieber direkt schreiben? info@tpb-direkt.de oder 0209 38098370.

    Häufig gestellte Fragen zum iSFP

    Muss ich alles umsetzen, was im Fahrplan steht?
    Nein. Der Fahrplan ist ein Vorschlag, keine Verpflichtung. Sie entscheiden, welche Schritte Sie wann gehen — und ob überhaupt. Den Förderbonus gibt es für jede Maßnahme, die Sie daraus umsetzen.
    Muss jemand ins Haus kommen?
    Ja. Für den geförderten Sanierungsfahrplan ist eine Vor-Ort-Begehung vorgeschrieben. Ohne den Termin gibt es weder den Zuschuss zur Beratung noch einen iSFP, der beim BAFA anerkannt wird.
    Was kostet der Sanierungsfahrplan?
    Wir arbeiten mit Festpreisen: 1.300 € inkl. USt. bis zwei Wohneinheiten und 1.700 € inkl. USt. ab drei Wohneinheiten. Davon übernimmt das BAFA 50 % — 650 € beziehungsweise 850 €. Ihr Eigenanteil liegt damit bei 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € beim Mehrfamilienhaus. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet mit dem Nettohonorar; der Zuschuss fällt dann entsprechend niedriger aus.
    Lohnt sich der iSFP, wenn ich nur eine Maßnahme plane?
    Rechnen Sie es durch: Beim Einfamilienhaus steigt der Zuschuss von 4.500 € auf bis zu 10.500 €, wenn Sie die höheren Höchstbeträge ausschöpfen. Bei einer kleinen Maßnahme unter 30.000 € bringt der Bonus dagegen wenig — dann ist der Fahrplan vor allem eine Planungshilfe. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall herauskommt.
    Gilt der Bonus auch für eine neue Heizung?
    Nein. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird der iSFP-Bonus nicht gewährt. Beim Heizungstausch läuft die Förderung ohnehin über die KfW und nicht über das BAFA.
    Ich habe schon einen iSFP. Was jetzt?
    Dann brauchen Sie für die Förderung nur noch die Technische Projektbeschreibung. Hängen Sie den Fahrplan im Bestellformular einfach an — wir setzen den Bonus dann für Sie an.

    Sie wissen schon, was gemacht wird?

    Dann brauchen Sie keinen Fahrplan, sondern die Technische Projektbeschreibung für den BAFA-Antrag — bei uns zum Festpreis von 120 €.

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