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TPB, TPN, BzA oder BnD — welcher Nachweis wann?

Sechs Abkürzungen, zwei Förderstellen, und im Bescheid steht keine davon erklärt. Dabei entscheidet sich die Sache an drei Fragen. Wer sie beantwortet, weiß in einer Minute, welches Papier er braucht — und wann.

Drei Fragen, ein Ergebnis

1. Geht es um die Heizung oder um die Gebäudehülle?

Das ist die wichtigste Weiche, denn dahinter stehen zwei verschiedene Behörden. Neue Wärmeerzeuger — Wärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetzanschluss — fördert die KfW. Alles an der Hülle und der übrigen Technik — Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung, Heizungsoptimierung — fördert das BAFA. Wer beides macht, braucht beides, in zwei getrennten Anträgen.

2. Stehen Sie vor der Maßnahme oder danach?

Jede Förderung hat zwei Nachweispunkte. Vorher beschreibt ein Experte das geplante Vorhaben — ohne diese Bestätigung nimmt das Portal den Antrag nicht an. Nachher bestätigt er, dass es auch so gebaut wurde — ohne diesen Nachweis wird nicht ausgezahlt.

3. Wohngebäude oder Nichtwohngebäude?

Bei der Heizungsförderung macht das einen Unterschied: Für Halle, Büro, Praxis oder Werkstatt läuft die Förderung über das Unternehmensprogramm der KfW, und die Nachweise bekommen ein „g" vorangestellt — gBzA und gBnD.

Die Übersicht

NachweisFörderstelleWofürWann
TPB
Technische Projektbeschreibung
BAFADämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierungvor dem Antrag
TPN
Technischer Projektnachweis
BAFAdieselben Maßnahmen, nach der Umsetzungfür die Auszahlung
BzA
Bestätigung zum Antrag
KfWneue Heizung im Wohngebäudevor dem Antrag
BnD
Bestätigung nach Durchführung
KfWneue Heizung im Wohngebäude, nach dem Einbaufür die Auszahlung
gBzA
gewerbliche Bestätigung zum Antrag
KfWneue Heizung im Nichtwohngebäudevor dem Antrag
gBnD
gewerbliche Bestätigung nach Durchführung
KfWneue Heizung im Nichtwohngebäude, nach dem Einbaufür die Auszahlung

Alle sechs dürfen nur von eingetragenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Privatpersonen haben zu den Portalen keinen Zugang — das ist kein Formfehler im System, sondern so gewollt.

Die Fristen, an denen es scheitert

Jeder Nachweis erzeugt eine ID, und die IDs haben ein Verfallsdatum. Das übersehen die meisten.

FristBedeutung
TPB-ID: 2 Monateab Ausstellung. In dieser Zeit muss der BAFA-Antrag gestellt sein, sonst brauchen Sie eine neue.
BzA-ID: 6 Monateab Ausstellung, für den Antrag im Portal „Meine KfW".
Verwendungsnachweisspätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums — dafür brauchen Sie TPN beziehungsweise BnD.

Der teuerste Fehler kommt vor allen Fristen

Wer den Auftrag unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt als „im Vorhaben begonnen" — und bekommt nichts. Der Ausweg ist eine Klausel: Das Angebot muss unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage stehen. Dann dürfen Sie unterschreiben, ohne die Förderung zu verlieren.

Und der Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist kein Nachweis, sondern ein Plan — er ersetzt also keines der sechs Papiere. Er wirkt daneben: Wer eine BAFA-Einzelmaßnahme aus einem iSFP umsetzt, bekommt 5 Prozentpunkte mehr Förderung, und die anerkannten Höchstbeträge verdoppeln sich.

Zwei Einschränkungen gehören dazu: Der Fahrplan muss vor dem Förderantrag vorliegen, und der Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben — gerechnet nur auf den Anteil darüber. Für Wärmeerzeuger gibt es ihn nicht.

Häufige Fragen

Ich tausche die Heizung und dämme das Dach — brauche ich alles?
Sie brauchen zwei Anträge und je zwei Nachweise: für das Dach eine TPB beim BAFA und später einen TPN, für die Heizung eine BzA bei der KfW und später eine BnD. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie beides planen — dann stimmen wir die Fristen aufeinander ab, damit sich die Gültigkeiten nicht in die Quere kommen.
Was ist der Unterschied zwischen TPB und BzA?
Beide stehen vor dem Förderantrag und beide werden von einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten erstellt. Die TPB gehört zur BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik, die BzA zur KfW-Heizungsförderung. Es sind zwei verschiedene Portale, zwei verschiedene Anträge, zwei verschiedene IDs.
Was ist der Unterschied zwischen BzA und gBzA?
Nur das Gebäude. Die BzA gilt für Wohngebäude, die gBzA für Nichtwohngebäude — Halle, Büro, Praxis, Werkstatt. Dahinter stehen unterschiedliche KfW-Programme mit unterschiedlichen Fördersätzen und Höchstbeträgen.
Muss der Nachweis danach vom selben Experten kommen?
Nein. Sie können den TPN oder die BnD bei uns beauftragen, auch wenn die TPB oder BzA von jemand anderem stammt. Wir brauchen dann die vorhandene ID und die Unterlagen zur ausgeführten Maßnahme.
Kann mein Handwerker das nicht selbst machen?
Nein. Die Portale von BAFA und KfW sind eingetragenen Energieeffizienz-Experten vorbehalten. Der Fachbetrieb liefert die technischen Angaben und später die Fachunternehmererklärung — die Nachweise selbst kann er nicht anlegen.
Was kostet das bei Ihnen?
Die TPB kostet 120 € als Festpreis für alle Gewerke, die BzA ebenfalls 120 €, die gBzA 150 €. Für TPN, BnD und gBnD nennen wir keinen Listenpreis, weil der Aufwand zu stark schwankt — Sie bekommen vor dem Auftrag einen Festpreis genannt. Alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer.

Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Dämmung, Fenster oder Lüftung?

Dann brauchen Sie die TPB mit TPB-ID für den BAFA-Antrag — 120 € Festpreis für alle Gewerke, Rechnung erst nach der Prüfung.

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Neue Heizung?

Dann ist die BzA das Richtige — Bestätigung zum Antrag für die KfW-Heizungsförderung, ebenfalls 120 € Festpreis.

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